Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 91 Abs. 2 KRG (GR; BR 801.100)

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Entscheide zu Art. 91 Abs. 2 KRG (GR; BR 801.100)

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  1. VGer GR R 2021 9931.05.2022 · AbgewiesenFür die Verlängerung der Baubeginnfrist gilt intertemporalrechtlich das formelle Baurecht, das im Zeitpunkt des Verlängerungsentscheids in Kraft steht; Art. 91 Abs. 2 KRG (Fassung 1. April 2019) ist deshalb sofort auf alle hängigen Gesuche anzuwenden. Die Baubewilligung erlischt danach nicht innert Jahresfrist ab zulässigem Baubeginn,…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.