Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 91 Abs. 1 lit. a BGG

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Entscheide zu Art. 91 Abs. 1 lit. a BGG

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  1. BGer 1C_636/201917.12.2019 · NichteintretenEin Rückweisungsentscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts, der die Sache zur ergänzenden Sachverhaltsabklärung und Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückweist, ist als nicht anfechtbarer Zwischenentscheid zu qualifizieren, wenn der unteren Instanz noch ein eigener Entscheidungsspielraum verbleibt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.