Entscheide zu Art. 90 f. BGG
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- BGer 1C_613/2022Aufschiebend bedingte Baubewilligungen mit noch ausstehender Plananpassung gelten als nicht abgeschlossen, sodass Zwischenentscheide nicht selbstständig anfechtbar sind (Art. 93 Abs. 3 BGG).
- BGer 1C_500/2016Eine ohne Zustimmung der kantonalen Behörde erteilte Baubewilligung für ein Vorhaben ausserhalb der Bauzone ist nichtig, wenn die kantonale Bewilligung konstitutiv ist und nachträglich nicht erteilt werden kann.
- BGer BGE 142 II 20Eine Gesamtanlage im Sinne der UVP liegt vor, wenn Einzelanlagen räumlich nah beieinander liegen und einen engen funktionalen Zusammenhang aufweisen, der über behördliche Auflagen hinausgeht. Dies setzt bei verschiedenen Eigentümern eine gemeinsame Organisation, Planung oder ein gemeinsames Auftreten nach aussen voraus.
- BGer 1C_129/2012Die Interessenabwägung erfordert eine umfassende Prüfung von Verkabelungsvarianten in allen Landschaftsschutzgebieten (eidgenössisch, kantonal, kommunal) sowie bei ISOS-geschützten Weilern. Ein Sachplanverfahren ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Abklärungen im Plangenehmigungsverfahren sachplanäquivalent erfolgen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.