Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 90 Bst. c GG

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Entscheide zu Art. 90 Bst. c GG

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  1. VGer BE 100 2020 41914.11.2022 · Teilweise gutgeheissenDie ersatzweise Erfüllung einer kommunalen Planungspflicht durch den Kanton ist eine aufsichtsrechtliche, keine vollstreckungsrechtliche Massnahme; die Gemeinde hat die dadurch entstandenen Kosten einschliesslich der Parteikosten aus anschliessenden Rechtsmittelverfahren zu tragen, unabhängig davon, ob die Ersatzplanung einer…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.