Entscheide zu Art. 90 BauG
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- VGer GR R 2024 7Bei der Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit von Sanitäranlagen in einem Kellerraum ist nicht auf die vom Bauherrn beabsichtigte Nutzung, sondern auf die objektive Eignung der Räumlichkeiten zu Wohnzwecken abzustellen; massgebend ist, ob der Raum aufgrund seines Ausbaus bewohnt werden könnte. Sind die baugesetzlichen…
- VGer GR R 2024 31Bei der Beurteilung, ob ein Raum zu Wohnzwecken dient oder dazu umgenutzt werden kann, ist auf objektive Kriterien abzustellen; massgebend ist, ob der Gebäudeteil aufgrund seines Ausbaus ohne wesentliche bauliche Änderungen bewohnt werden könnte. Eine nachträgliche Baubewilligung für WC mit Lavabo und Spültisch in einem Kellerraum, der…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.