Entscheide zu Art. 90 AIG
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- VGer BE 100 2025 10Wer mit einem gefälschten EU-Reisepass eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA erschleicht, erfüllt den Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 Bst. a AIG; das erhebliche öffentliche Interesse an der Durchsetzung des materiellen Ausländerrechts überwiegt das private Interesse am Verbleib in der Schweiz, auch bei langjährigem Aufenthalt.
- VGer ZH VB.2025.00763Die Niederlassungsbewilligung erlischt nach Art. 61 Abs. 2 AIG automatisch und von Gesetzes wegen, sobald sich eine ausländische Person mehr als sechs aufeinanderfolgende Monate im Ausland aufhält, ohne ein Gesuch um Aufrechterhaltung zu stellen – unabhängig von den Gründen der Abwesenheit. Eine Berufung auf den Schutz des Privatlebens…
- VGer ZH VB.2025.00808Ist über ein Aufenthaltsrecht bereits rechtskräftig entschieden worden, ist ein neues Bewilligungsgesuch materiell zu behandeln, wenn sich der Sachverhalt entscheidwesentlich geändert hat; der Sturz des Assad-Regimes und die daraus resultierenden Verfolgungsrisiken für Alawiten und Konvertiten in Syrien können eine solche…
- VGer ZH VB.2025.00417Die Dreijahresfrist nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG ist absolut; eine räumliche Trennung ist nur dann anzurechnen, wenn der Ehewille bei beiden Ehegatten fortbesteht. Gelingt der Nachweis einer mindestens drei Jahre gelebten Ehegemeinschaft in der Schweiz nicht, entsteht kein Aufenthaltsanspruch nach Auflösung der ehelichen Gemeinschaft.
- VGer ZH VB.2025.00712Die Verweigerung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rekurses ist rechtmässig, wenn die Verwendung einer gefälschten Identitätskarte zur Erschleichung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA nachgewiesen ist und der Beschwerdeführer eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt.
- VGer ZH VB.2025.00618Ein EU/EFTA-Staatsangehöriger, der sich ausschliesslich auf den landesrechtlichen bewilligungsfreien Aufenthalt nach Art. 10 AIG stützt und kein Freizügigkeitsrecht geltend macht, kann nach Art. 64 Abs. 1 lit. b AIG weggewiesen werden, wenn er die Einreisevoraussetzung von Art. 5 Abs. 1 lit. c AIG (keine Gefahr für die öffentliche…
- VGer ZH VB.2025.00325Wer einen nachehelichen Aufenthaltsanspruch wegen häuslicher Gewalt nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG geltend macht, muss die Gewalt rechtsgenüglich glaubhaft machen; blosse Parteibehauptungen und ein erst mehr als ein Jahr nach der Trennung erstellter Beratungsstellenbericht genügen dafür nicht. Die Nichtverlängerung der…
- VGer ZH VB.2025.00172Eine drittstaatsangehörige Person, die während ihres Aufenthalts in der Schweiz die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats erwirbt, ohne je in der Schweiz oder in einem EU-Staat erwerbstätig gewesen zu sein, kann sich mangels grenzüberschreitenden Bezugs nicht auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) berufen. Zudem fehlt es am…
- VGer ZH VB.2025.00245Eine EU-Bürgerin, die in der Schweiz ohne Erwerbstätigkeit wohnen möchte, muss gemäss Art. 24 Abs. 1 Anhang I FZA den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und eines umfassenden Krankenversicherungsschutzes erbringen; nicht belegte Behauptungen über Firmenbeteiligungen und Wertpapiere sowie eine weit unterhalb der EL-Schwelle…
- VGer ZH VB.2025.00312Ein nachträglicher Familiennachzug nach Ablauf der Frist gemäss Art. 47 AIG setzt wichtige familiäre Gründe voraus; eine langjährig freiwillig gelebte Familientrennung begründet kein überwiegendes Nachzugsinteresse, und eigenmächtig durch vorzeitigen Zuzug geschaffene Tatsachen (Einschulung in der Schweiz) können die Behörden nicht vor…
- VGer ZH VB.2025.00311Eine ausländische Person verliert ihren Aufenthaltsanspruch nach Art. 6 Abs. 6 Anhang I FZA, wenn ihr Verhalten gesamthaft als rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden muss, weil sie ihre Bewilligung gestützt auf eine fingierte Erwerbstätigkeit erworben hat. Eine Teilzeittätigkeit mit einem Bruttomonatslohn von rund Fr. 390.- (4 Stunden…
- VGer ZH VB.2025.00126Ein neues Bewilligungsgesuch nach rechtskräftiger Ablehnung wegen Scheinehe ist nur materiell zu prüfen, wenn die gesuchstellende Person überzeugend darlegt, dass die Qualität ihrer Beziehung eine entscheidende Wendung genommen hat; blosse Kritik an der Beweiswürdigung der ursprünglichen Verfügung ist dabei unzulässig. Neue Beweismittel…
- VGer ZH VB.2025.00297Beruft sich ein ausländischer Ehegatte auf einen nachehelichen Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG, scheitert dieser bereits an den zeitlichen Voraussetzungen, wenn nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass die eheliche Gemeinschaft mindestens drei Jahre bestanden hat. Ein vorübergehendes Getrenntleben zum Zweck eines…
- VGer ZH VB.2025.00040Lohnabrechnungen ohne Nachweis der effektiven Lohnzahlung reichen als Einkommensbeleg für den Anspruch auf Kantonswechsel nach Art. 37 Abs. 2 AIG nicht aus, wenn der Beschwerdeführer als faktischer Alleininhaber der Arbeitgeberfirma anzusehen ist und deren Geschäfte nicht transparent sind. Die Beweislosigkeit des anspruchsbegründenden…
- VGer ZH VB.2025.00204Eine Wiedererwägung setzt eine entscheidwesentliche Änderung der Sach- oder Rechtslage voraus; eine bereits im früheren Verfahren bekannte psychische Erkrankung, die sich danach bloss akzentuiert hat, sowie verspätete und ungenügend belegte Schuldenregulierungsbemühungen stellen keinen hinreichenden Wiedererwägungsgrund dar.
- VGer ZH VB.2024.00176Ein Gesuch um Familiennachzug ist rechtsmissbräuchlich im Sinne von Art. 51 Abs. 1 lit. a AIG, wenn es auf einem Schweizer Bürgerrecht beruht, das durch eine Scheinehe erlangt wurde; der Aufenthaltsanspruch nach Art. 42 AIG erlischt in diesem Fall. Die Rechtsmissbräuchlichkeit der Eltern wirkt sich auch auf das Nachzugsverfahren des…
- VGer ZH VB.2024.00469Nach einem zehnjährigen rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz kann Art. 8 EMRK grundsätzlich auch für die Neuerteilung einer Aufenthaltsbewilligung herangezogen werden, sofern die betroffene Person besonders intensive berufliche oder soziale Bindungen in der Schweiz nachweist und die Ausweisung angesichts der bestehenden Interessen…
- VGer ZH VB.2024.00565Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG setzt den rechtsgenüglichen Nachweis häuslicher Gewalt voraus; pauschale Behauptungen ohne konkrete, zeitlich und inhaltlich substantiierte Belege genügen der Beweislast nicht. Die Nichtverlängerung erweist sich als verhältnismässig, wenn die soziale…
- VGer ZH VB.2024.00516Die Niederlassungsbewilligung erlischt nach Art. 61 Abs. 1 lit. a bzw. Abs. 2 AIG auch bei wiederholten kürzeren Auslandaufenthalten, wenn der Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt wurde; die blosse Rückkehr für Arzttermine oder Familienbesuche stellt keine Wiederherstellung des Lebensmittelpunkts dar. Das Gericht verneint einen…
- VGer ZH VB.2024.00321Verletzen Beschwerdeführende ihre Mitwirkungspflicht nach Art. 90 AIG krass, indem sie trotz wiederholter Aufforderung keine vollständige Buchhaltung und kein Kassabuch einreichen, so können die behaupteten Einkünfte nicht berücksichtigt werden und die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum Familiennachzug nach Art. 43 Abs. 1 lit. c…
- VGer ZH VB.2024.00455Die Scheidung vom Ehemann stellt keine wesentliche Änderung der Sachlage im Sinne der Rechtsprechung dar, welche einen Anspruch auf materielle Neubeurteilung eines bereits rechtskräftig abgewiesenen Gesuchs um Aufenthaltsbewilligung begründen würde. Das Migrationsamt hätte auf das neue Härtefallgesuch nicht eintreten dürfen.
- VGer ZH VB.2024.00604Nach gerichtlich festgestellter Trennung obliegt der Beweis der Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft den betreffenden Ehegatten; eine bloss formelle Wiederanmeldung am ehelichen Wohnsitz genügt hierfür nicht. Mangels rechtsgenüglicher Darlegung einer veränderten Sachlage hätte das Migrationsamt auf das Wiedererwägungsgesuch gar…
- VGer ZH VB.2023.00682Bei einer Wiedererwägung nach rechtskräftig festgestellter Scheinehe dürfen die Anforderungen an den Nachweis einer wesentlichen Sachverhaltsänderung nicht leichthin als nicht erfüllt angesehen werden, wenn seit dem ursprünglichen Entscheid über zwölf Jahre vergangen sind. Die Verweigerung einer persönlichen Anhörung der…
- VGer ZH VB.2024.00390Eine über längere Zeit andauernde, auch physisch gepflegte Parallelbeziehung eines Ehegatten erfüllt die Qualität einer die Ehe konkurrenzierenden Beziehung; der Ehewille des untreuen Ehegatten gilt damit als vor Ablauf der Dreijahresfrist erloschen, und die Berufung auf einen nachehelichen Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. a…
- VGer ZH VB.2024.00024Wer eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung in einem FZA-Staat nicht zweckkonform nutzt, sondern einzig mit der Absicht erwirbt, danach gestützt auf Art. 42 Abs. 2 AIG in die Schweiz nachgezogen zu werden, macht den Familiennachzugsanspruch rechtsmissbräuchlich geltend. Der Anspruch erlischt in diesem Fall gemäss Art. 51 Abs. 1 lit. a AIG.
- VGer ZH VB.2023.00740Liegen gewichtige Indizien für eine Scheinehe vor (Bigamie zum Zeitpunkt der Eheschliessung, Hinweise auf Vermittlung der Ehe gegen den Willen des Beschwerdeführers, Fortführung der früheren Partnerschaft, widersprüchliche Aussagen), obliegt es dem Beschwerdeführer, diese Vermutung durch Gegenbeweis oder erhebliche Zweifel zu…
- VGer ZH VB.2024.00127Eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, die einer Person erteilt wurde, die keine Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats ist, kann unabhängig von einer Täuschungsabsicht widerrufen werden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nie erfüllt waren. Wer durch falsche Angaben zur Staatsbürgerschaft eine freizügigkeitsrechtliche Bewilligung…
- VGer ZH VB.2024.00161Der Anspruch auf Familienleben nach Art. 8 EMRK schützt ausserhalb der Kernfamilie nur dann ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, wenn ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis besteht, das durch eine Unterstützungsbedürftigkeit belegt wird, die allein von der in der Schweiz anwesenheitsberechtigten Person geleistet werden kann; bei einem…
- VGer ZH VB.2023.00698Die fünfjährige Nachzugsfrist nach Art. 47 Abs. 1 AIG ist für die beiden älteren Kinder eines Schweizer Staatsbürgers abgelaufen; das jahrelange freiwillige Getrenntleben der Familie ohne objektive, nachvollziehbare Gründe begründet keinen wichtigen familiären Grund im Sinn von Art. 47 Abs. 4 AIG. Kein Anspruch darauf, jüngere und…
- VGer ZH VB.2024.00013Bei ausländischen Personen, die vor Erteilung der aktuellen Aufenthaltsbewilligung bereits mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung die rechtliche Möglichkeit zum Familiennachzug besassen, wird diese Zeit auf die Fünfjahresfrist nach Art. 47 AIG angerechnet, um eine Ungleichbehandlung gegenüber direkt mit Aufenthaltsbewilligung Eingereisten…
- VGer ZH VB.2023.00529Die Berufung auf ein aus dem FZA abgeleitetes Aufenthaltsrecht ist rechtsmissbräuchlich, wenn die Ehe allein aus ausländerrechtlichen Motiven geschlossen wurde (Scheinehe); in diesem Fall kann die Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 23 VFP i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG nicht verlängert werden. Der Beweis der Scheinehe kann durch…
- VGer ZH VB.2024.00263Eine rund eineinhalb Jahre dauernde finanzielle Unabhängigkeit von der öffentlichen Hand genügt nicht, um die materielle Neubeurteilung einer rechtskräftigen Wegweisungsverfügung zu rechtfertigen. Die blosse Absicht des Gesetzgebers, Art. 42 AIG zu revidieren, begründet kein Rückkommensrecht und kann keine positive Vorwirkung auf…
- VGer ZH VB.2023.00330Die Nichtverlängerung einer im Rahmen des Familiennachzugs erteilten Aufenthaltsbewilligung nach weniger als drei Jahren Ehedauer ist rechtmässig, wenn weder eheliche Gewalt von erheblicher Intensität noch eine stark gefährdete soziale Wiedereingliederung im Herkunftsland glaubhaft gemacht werden. Allgemein gehaltene Behauptungen…
- VGer ZH VB.2023.00364Ein nachträglicher Familiennachzug nach Ablauf der Fristen nach Art. 47 Abs. 1 AIG ist nur bei wichtigen familiären Gründen zulässig; diese sind im Einzelfall unter Abwägung des öffentlichen Interesses an der Einwanderungsbegrenzung und des privaten Interesses am Familienleben zu prüfen.
- VGer ZH VB.2023.00708Eine ausländische Person kann sich für einen nachehelichen Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG nicht auf psychische eheliche Gewalt berufen, wenn sie die behauptete systematische Oppression weder hinreichend substanziiert schildert noch mit geeigneten Beweismitteln belegt. Ohne rechtsgenüglichen Nachweis entfällt auch der…
- VGer ZH VB.2023.00597Nach Auflösung einer weniger als drei Jahre dauernden Ehegemeinschaft besteht kein Verlängerungsanspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG; die Dreijahresfrist gilt absolut und ohne Ausnahme. Auch ein nachehelicher Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG sowie ein Anspruch aus Art. 8 EMRK sind zu verneinen, wenn die Aufenthaltsdauer kurz…
- VGer ZH VB.2025.00131Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA kommt lediglich deklaratorische Wirkung zu; die Behörde darf ein nach Nichtverlängerung gestelltes Gesuch eines EU-Angehörigen ohne materielle Prüfung nicht abweisen, sofern keine Entfernungsmassnahme nach Art. 5 Anhang I FZA vollstreckt wurde. Der Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung für…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.