Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 90 Abs. 1 VRP

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Entscheide zu Art. 90 Abs. 1 VRP

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  1. VGer SG B 2023/6226.10.2023 · AbgewiesenDie Rechtsverweigerungsbeschwerde ist subsidiär und setzt voraus, dass der Betroffene die zuständige Behörde zuvor förmlich zum Erlass einer anfechtbaren Verfügung aufgefordert hat; erst gegen eine Weigerung ist die Rechtsverweigerungsbeschwerde statthaft. Das vorinstanzliche Nichteintreten war deshalb im Ergebnis nicht zu beanstanden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.