Entscheide zu Art. 89 Abs. 2 KRG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer GR R 2021 99Für die Verlängerung der Baubeginnfrist gilt intertemporalrechtlich das formelle Baurecht, das im Zeitpunkt des Verlängerungsentscheids in Kraft steht; Art. 91 Abs. 2 KRG (Fassung 1. April 2019) ist deshalb sofort auf alle hängigen Gesuche anzuwenden. Die Baubewilligung erlischt danach nicht innert Jahresfrist ab zulässigem Baubeginn,…
- VGer GR R 2021 9Die Beurteilung der Verkehrssicherheit bei Zufahrten zu Kantonsstrassen liegt ausschliesslich in der Zuständigkeit des kantonalen Tiefbauamtes; die Gemeinde darf in diesem Bereich kein strengeres kommunales Recht anwenden als das kantonale Strassengesetz. Provisorische Anschlussgebühren bei Umbauvorhaben sind zulässig, sofern die…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.