Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 89 Abs. 2 KRG

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Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 89 Abs. 2 KRG

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  1. VGer GR R 2021 9931.05.2022 · AbgewiesenFür die Verlängerung der Baubeginnfrist gilt intertemporalrechtlich das formelle Baurecht, das im Zeitpunkt des Verlängerungsentscheids in Kraft steht; Art. 91 Abs. 2 KRG (Fassung 1. April 2019) ist deshalb sofort auf alle hängigen Gesuche anzuwenden. Die Baubewilligung erlischt danach nicht innert Jahresfrist ab zulässigem Baubeginn,…
  2. VGer GR R 2021 924.11.2021 · Teilweise gutgeheissenDie Beurteilung der Verkehrssicherheit bei Zufahrten zu Kantonsstrassen liegt ausschliesslich in der Zuständigkeit des kantonalen Tiefbauamtes; die Gemeinde darf in diesem Bereich kein strengeres kommunales Recht anwenden als das kantonale Strassengesetz. Provisorische Anschlussgebühren bei Umbauvorhaben sind zulässig, sofern die…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.