Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 89 Abs. 2 BGG

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Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 89 Abs. 2 BGG

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  1. BGer 1C_493/202219.09.2023 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung für Betriebszeiten von Helikopter-Arbeitsflügen an Sonn- und Feiertagen auf dem Flugplatz Mollis ist im Betriebsreglement und nicht auf Sachplanebene (SIL) vorzunehmen, da keine übergeordneten Interessen oder erhebliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt vorliegen.
  2. BGer 1C_384/202231.01.2023 · NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf die Beschwerde des Kantons Solothurn nicht ein, da dieser als Vorinstanz keine Beschwerdebefugnis nach Art. 89 Abs. 1 BGG hat. Die Interessenabwägung des Verwaltungsgerichts zum ISOS-Objekt Nr. 3143 Innere Klus bleibt damit massgebend.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.