Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 89 Abs. 1 und 2 lit. d BGG

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Entscheide zu Art. 89 Abs. 1 und 2 lit. d BGG

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  1. BGer 1C_700/201311.03.2014 · NichteintretenDie Aufnahme eines Gebäudes ins ISOS begründet keine Bundesaufgabe, sodass eine Verbandsbeschwerde mangels Legitimation nicht zulässig ist. Die Interessenabwägung obliegt den kantonalen Behörden, wobei die Verhältnismässigkeit eines Abbruchverbots im Einzelfall zu prüfen ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.