Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 89 Abs. 1 RPBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 89 Abs. 1 RPBG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_135/202319.02.2024 · AbgewiesenDie Massgeblichkeit des neuen kantonalen Richtplans (KantRP) für eine laufende Ortsplanungsrevision führt nicht automatisch zu einer erheblichen Ausweitung der Thematik, die eine Neuauflage erfordert. Eine leichte Teilrevision ohne Bauzonenerweiterung unterliegt nicht den Anforderungen einer Gesamtrevision.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.