Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 89 Abs. 1 lit. c LTF

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Entscheide zu Art. 89 Abs. 1 lit. c LTF

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  1. BGer 1C_615/202304.12.2023 · AbgewiesenDie Legitimation eines Nachbarn zur Anfechtung einer Baubewilligung setzt voraus, dass er durch das Vorhaben in besonderer Weise betroffen ist, insbesondere durch wahrnehmbare Immissionen oder sichtbare Auswirkungen. Eine rein hypothetische Betroffenheit genügt nicht.
  2. BGer 1C_583/201510.07.2017 · AbgewiesenEin Ricorso gegen eine kantonale Planungsentscheidung ist unzulässig, wenn die Beschwerdeführer:innen nicht zuvor im kantonalen Verfahren gegen den Planungsakt Einsprache erhoben haben und kein aktuelles, schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung nachweisen können.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.