Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 86 Abs. 2 BauG

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Entscheide zu Art. 86 Abs. 2 BauG

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  1. VGer SG B 2017/24322.08.2019 · Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung für den Abbruch und Neubau von Mehrfamilienhäusern in der Kernzone K4 ist rechtmässig, da das Vorhaben den baurechtlichen Vorgaben entspricht. Die privatrechtliche Einsprache nach Art. 685 ZGB ist an die Vorinstanz zur Fristsetzung für den Zivilrechtsweg zurückzuweisen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.