Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 86 Abs. 1 OG

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Entscheide zu Art. 86 Abs. 1 OG

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  1. BGer 1P.68/200717.08.2007 · AbgewiesenDie Gemeinde kann mit raumplanerischen Mitteln auf die Standortwahl von Mobilfunkanlagen einwirken, sofern die Massnahmen bundesrechtliche Schranken (insb. NISV, FMG) einhalten und planerisch zweckmässig sind. Ein isoliertes Verbot in kleinen Teilflächen der Bauzone ist unzweckmässig und damit unzulässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.