Entscheide zu Art. 85 Abs. 1 SG
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- VGer BE 100 2025 52Wird durch ein Bauvorhaben nicht die Anzahl der Anschlussstellen an öffentliche Strassen erhöht, sondern lediglich die Benutzung eines bestehenden Strassenanschlusses auf einer Nachbarparzelle gesteigert, so liegt kein zweiter Strassenanschluss für die Bauparzelle vor; erforderlich ist jedoch eine erweiterte Strassenanschlussbewilligung…
- VGer BE 100 2025 190Eine ohne Baubewilligung errichtete und als Parkplatz genutzte Betonrampe, die weder einen zusätzlichen Strassenanschluss noch eine gesetzeskonforme Entwässerung aufweist, ist formell rechtswidrig und kann nicht nachträglich bewilligt werden; die Wiederherstellungsverfügung (Pfosten und Entwässerungsrinne) ist verhältnismässig.…
- VGer BE 100 2022 116Für einen zweiten Strassenanschluss an das öffentliche Strassennetz (Art. 85 Abs. 2 SG) bedarf es sachlicher Gründe, die in besonderen Eigenschaften der Parzelle oder des Betriebs liegen müssen; der Wunsch nach optimaler Grundstücksnutzung oder finanziell günstigerer Erschliessung genügt nicht. Kann die Einhaltung der…
- VGer BE 100 2021 282Für die Erteilung einer Baubewilligung muss ein dauerhaft freies Sichtfeld bei der Strassenausfahrt gewährleistet sein; fehlt eine Dienstbarkeit, die die Eigentümerschaft des Nachbargrundstücks zum Rückschnitt von das Sichtfeld beeinträchtigenden Pflanzen verpflichtet, überwiegt das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit das…
- VGer BE 100 2017 181Das seitliche Lichtraumprofil nach Art. 83 Abs. 3 SG (Kt. Bern) ist ausnahmslos einzuhalten; weder das kantonale noch das kommunale Recht lässt Ausnahmen zu. Kann ein Senkrechtparkplatz bei Beachtung des Lichtraumprofils die VSS-Norm-Mindestlänge von 5 m nicht erreichen und sind die Sichtweiten für den Strassenanschluss ungenügend, ist…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.