Entscheide zu Art. 84 Abs. 5 AIG
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- VGer ZH VB.2025.00592Die mangelnde sprachliche, wirtschaftliche und soziale Integration irakischer Eheleute, die seit 2009 vorläufig aufgenommen sind, rechtfertigt die Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung; die lange Aufenthaltsdauer allein begründet keinen schwerwiegenden persönlichen Härtefall nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG. Bei der Beurteilung der…
- VGer ZH VB.2025.00500Trotz langjährigem Aufenthalt von über 25 Jahren in der Schweiz ist vorläufig aufgenommenen Personen eine Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG zu verweigern, wenn erhebliche und selbst verschuldete Integrationsdefizite in sprachlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht bestehen, die sich nicht allein auf besondere…
- VGer ZH VB.2024.00283Einer vorläufig aufgenommenen Person, die sich seit mehr als zehn Jahren ordnungsgemäss in der Schweiz aufhält, ist eine Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG zu erteilen, wenn altersbedingte Einschränkungen die Integrationsdefizite erklären und eine Rückkehr dauerhaft unzumutbar erscheint. Integrationsdefizite des…
- VGer ZH VB.2024.00404Auch vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer, die erst im fortgeschrittenen Alter in die Schweiz einreisen, müssen sich aktiv um sprachliche und soziale Integration bemühen; ungenügende Integrationsbemühungen können die Verweigerung einer Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG rechtfertigen, selbst nach über…
- VGer ZH VB.2024.00303Vorläufig aufgenommene Personen, die ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten können und über eine ausgeprägte soziale und sprachliche Integration verfügen, erfüllen die Voraussetzungen für eine Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG; die Beurteilung der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit hat anhand der…
- VGer ZH VB.2023.00313Keine wiedererwägungsweise Umwandlung einer vorläufigen Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung, wenn seit der letzten rechtskräftigen Beurteilung keine entscheidrelevanten neuen Tatsachen oder Rechtsänderungen vorliegen. Sprachliche und wirtschaftliche Integrationsdefizite rechtfertigen die Bewilligungsverweigerung auch nach Erreichen…
- VGer BE 100 2023 68Vorläufig aufgenommenen Ausländern mit langjährigem Schweizer Aufenthalt kann gestützt auf Art. 8 EMRK ein Regularisierungsanspruch zustehen; dieser wird bei fehlender Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie ungenügender Integration verweigert. Die Interessenabwägung nach Art. 8 Ziff. 2 EMRK und Art. 36 Abs. 2 und 3 BV…
- VGer ZH VB.2023.00680Auch nach Erreichen des Pensionsalters kann bei vorläufig aufgenommenen Personen das vor der Pensionierung unzureichend ausgeschöpfte Erwerbspotenzial negativ berücksichtigt werden; die Umwandlung einer vorläufigen Aufnahme in eine Härtefallbewilligung setzt eine nachweisbare Integrationsleistung voraus (Art. 84 Abs. 5 i.V.m. Art. 30…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.