Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 83a GSchG

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Entscheide zu Art. 83a GSchG

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  1. BGer BGE 142 II 51701.01.2016 · Teilweise gutgeheissenEine Zusatzkonzession für Wasserfassungen erfordert keine Neukonzessionierung der Gesamtanlage, aber eine gesamthafte umweltrechtliche Beurteilung unter Einbezug bestehender Anlagen und gebotener Sanierungen, insbesondere bei gemeinsamen Restwasserstrecken.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.