Entscheide zu Art. 83 lit. w BGG
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- BGer 1C_246/2021Enteignungsrechtliche Entschädigungsansprüche wegen nachbarrechtlicher Beeinträchtigungen setzen voraus, dass die Immissionen von einem Werk im öffentlichen Interesse ausgehen. Bei rein privatrechtlichen Konflikten zwischen Nachbarn ist das Enteignungsverfahren nicht anwendbar.
- BGer BGE 147 II 201Art. 83 lit. w BGG ist zeitlich und sachlich anwendbar auf reine Enteignungsverfahren für den Betrieb von Starkstromanlagen, auch wenn nur die Entschädigungshöhe streitig ist. Die Frage nach dem Vergleichsmassstab für die adäquate Kausalität der Enteignung (Art. 19 lit. b EntG) ist von grundsätzlicher Bedeutung.
- BGer 1C_647/2019Bei der Enteignung von Überleitungsrechten für Hochspannungsleitungen ist der adäquate Kausalzusammenhang zwischen Enteignung und Wertminderung zu prüfen, wobei der Vergleich mit einer hypothetischen Leitungsführung auf der Nachbarparzelle massgeblich ist. Die Entschädigung bemisst sich nach der Differenzmethode, wobei nur die durch die…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.