Entscheide zu Art. 83 lit. c Ziff. 6 BGG
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- VGer ZH VB.2024.00534Sind sämtliche drei kumulativen Voraussetzungen von Art. 37 Abs. 2 AIG im Urteilszeitpunkt erfüllt – keine Arbeitslosigkeit, kein Widerrufsgrund und Vorliegen einer gültigen Aufenthaltsbewilligung –, besteht ein Anspruch auf Kantonswechsel. Eine nachhaltige Loslösung von der Sozialhilfe beseitigt den Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1…
- VGer ZH VB.2024.00743Einer ausländischen Person ohne Erwerbstätigkeit und mit vorliegendem Widerrufsgrund (Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG) steht kein Anspruch auf Kantonswechsel nach Art. 37 Abs. 2 AIG zu; die Verweigerung im Ermessensbereich ist nicht zu beanstanden, wenn keine hinreichenden Gründe für einen Wechsel bestehen.
- VGer ZH VB.2023.00732Wer keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, hat keinen Anspruch auf Kantonswechsel nach Art. 37 Abs. 2 AIG; eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit vermag die fehlende Erwerbstätigkeit nicht zu ersetzen. Verweigert die zuständige Behörde die Bewilligung gestützt auf ihr pflichtgemässes Ermessen wegen erheblicher Verschuldung, strafrechtlicher…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.