Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 82 aBauV

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Entscheide zu Art. 82 aBauV

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  1. VGer BE 100 2023 22016.07.2024 · AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nach Art. 46 BauG ist auch nach Ablauf der 30-jährigen Verwirkungsfrist geboten, wenn die illegal umgenutzten Räume gesundheitspolizeilichen Bauvorschriften widersprechen; in solchen Fällen schützt die 30-Jahres-Regel weder bösgläubige Eigentümer noch rechtliche Vorgänger. Die…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.