Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 81 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BGG

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Entscheide zu Art. 81 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BGG

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  1. BGer 1C_316/202318.07.2024 · AbgewiesenDie Teilrevision des Quartierplans zur Behebung eines Planungsfehlers (fehlender Konfliktlösungsmechanismus für gemeinsame Parkierung) ist trotz Planbeständigkeitsgrundsatz zulässig, da das öffentliche Interesse an der Realisierung des Quartiers und der geringfügige Eingriff in die Eigentumsrechte überwiegen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.