Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 80 der Gemeindebauordnung von X.________

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Entscheide zu Art. 80 der Gemeindebauordnung von X.________

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  1. BGer 1C_492/202212.09.2023 · AbgewiesenEin Gebäude oder eine Anlage ausserhalb der Bauzone erfordert gemäss Art. 24 Abs. 1 lit. a RPG eine standortgebundene Nutzung. Reine wirtschaftliche oder praktische Gründe genügen nicht, um eine solche Standortgebundenheit zu begründen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.