Entscheide zu Art. 80 Abs. 2 BauG
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- VGer SG B 2015/14Die Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in der Wohnzone W2b ist wegen Überschreitung der Ausnützungsziffer (Art. 61 BauG) rechtswidrig. Die Flächen von Steigzonen und nicht anrechenbaren Räumen (z. B. Hobbyraum im Untergeschoss) müssen korrekt in die Berechnung einbezogen werden.
- VGer SG B 2016/235Bei einem Rekursrückzug kann eine ausseramtliche Entschädigung zugesprochen werden, wenn der Rekurs aufgrund nachgereichter, für die Beurteilung notwendiger Unterlagen zurückgezogen wurde und der Rekurs in materieller Hinsicht angebrachtermassen erhoben war.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.