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Art. 80 Abs. 1 SG (BE)

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Entscheide zu Art. 80 Abs. 1 SG (BE)

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  1. VGer BE 100 2023 34627.12.2024 · RückweisungDie Strassenabstände nach Art. 80 Abs. 1 SG (BE) gelten auch für unterirdische Bauten und Anlagen; der blosse Wunsch nach optimaler Grundstücksausnutzung bei einem Neubauprojekt stellt keine besonderen Verhältnisse im Sinne von Art. 81 SG dar und begründet keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.