Entscheide zu Art. 8 Ziff. 2 EMRK
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- VGer ZH VB.2024.00341Für den umgekehrten Familiennachzug nach Art. 8 EMRK und Art. 13 Abs. 1 BV ist ein tadelloses Verhalten des obhutsberechtigten Elternteils erforderlich; schuldhafter Sozialhilfebezug über Jahre hinweg schliesst ein solches aus. Das öffentliche Interesse an der Beschränkung der Sozialhilfelasten überwiegt das private Interesse am…
- AppGer BS VD.2017.208Beim Widerruf einer Niederlassungsbewilligung gestützt auf Art. 63 Abs. 1 lit. b AuG sind die öffentlichen Sicherheitsinteressen im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach Art. 8 Ziff. 2 EMRK und Art. 36 BV gegen die privaten und familiären Interessen des betroffenen Ausländers abzuwägen; trotz zahlreicher Vorstrafen und…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.