Bestimmung · 7 Entscheide

Art. 8 Ziff. 1 EMRK

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Entscheide
7
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Korpusmittel
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Entscheide zu Art. 8 Ziff. 1 EMRK

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  1. VGer ZH VB.2024.0034102.07.2025 · AbgewiesenFür den umgekehrten Familiennachzug nach Art. 8 EMRK und Art. 13 Abs. 1 BV ist ein tadelloses Verhalten des obhutsberechtigten Elternteils erforderlich; schuldhafter Sozialhilfebezug über Jahre hinweg schliesst ein solches aus. Das öffentliche Interesse an der Beschränkung der Sozialhilfelasten überwiegt das private Interesse am…
  2. VGer ZH VB.2024.0031703.02.2025 · GutgeheissenEine Migrationsbehörde verletzt den Untersuchungsgrundsatz nach § 7 Abs. 1 VRG, wenn sie ein Gesuch um Aufenthaltsbewilligung gestützt auf ein Konkubinat nach Art. 8 Ziff. 1 EMRK ohne jegliche Sachverhaltsabklärungen abweist, obwohl der Aufenthaltszweck erkennbar war. In diesem Fall sind keine besonderen Umstände gegeben, die ein…
  3. VGer ZH VB.2024.0026721.08.2024 · AbgewiesenEin Aufenthaltsanspruch nach Art. 8 Ziff. 1 EMRK für volljährige Kinder setzt ein bestehendes, personenspezifisch ausgerichtetes Abhängigkeitsverhältnis zur in der Schweiz anwesenheitsberechtigten Bezugsperson voraus; die blosse Betreuungsbedürftigkeit genügt nicht, solange die Pflege durch eine andere Person tatsächlich sichergestellt…
  4. VGer ZH VB.2024.0026403.07.2024 · AbgewiesenEin nicht obhutsberechtigter ausländischer Elternteil hat keinen Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG, wenn keine besonders affektive Beziehung zum Kind nachgewiesen werden kann; wiederholte Delinquenz, welche die Kinder verängstigt und den Kontakt dauerhaft unterbrochen hat, schliesst eine solche Beziehung aus. Die…
  5. VGer BE 100 2021 7525.04.2023 · AbgewiesenDie Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegen andauernder, teilweise selbstverschuldeter Sozialhilfeabhängigkeit ist verhältnismässig, wenn keine positive Zukunftsprognose vorliegt und die Rückkehr ins Heimatland zumutbar ist.
  6. VGer BE 100 2021 8507.03.2023 · AbgewiesenDie Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA ist bei einer Verurteilung zu 36 Monaten Freiheitsstrafe, erheblicher Vorstrafenlast und aktueller Rückfallgefahr auch gegenüber EU-Staatsangehörigen verhältnismässig und mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar.
  7. AppGer BS VD.2017.20818.05.2017 · GutgeheissenBeim Widerruf einer Niederlassungsbewilligung gestützt auf Art. 63 Abs. 1 lit. b AuG sind die öffentlichen Sicherheitsinteressen im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach Art. 8 Ziff. 2 EMRK und Art. 36 BV gegen die privaten und familiären Interessen des betroffenen Ausländers abzuwägen; trotz zahlreicher Vorstrafen und…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.