Entscheide zu Art. 8 Ziff. 1 EMRK
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- VGer ZH VB.2024.00341Für den umgekehrten Familiennachzug nach Art. 8 EMRK und Art. 13 Abs. 1 BV ist ein tadelloses Verhalten des obhutsberechtigten Elternteils erforderlich; schuldhafter Sozialhilfebezug über Jahre hinweg schliesst ein solches aus. Das öffentliche Interesse an der Beschränkung der Sozialhilfelasten überwiegt das private Interesse am…
- VGer ZH VB.2024.00317Eine Migrationsbehörde verletzt den Untersuchungsgrundsatz nach § 7 Abs. 1 VRG, wenn sie ein Gesuch um Aufenthaltsbewilligung gestützt auf ein Konkubinat nach Art. 8 Ziff. 1 EMRK ohne jegliche Sachverhaltsabklärungen abweist, obwohl der Aufenthaltszweck erkennbar war. In diesem Fall sind keine besonderen Umstände gegeben, die ein…
- VGer ZH VB.2024.00267Ein Aufenthaltsanspruch nach Art. 8 Ziff. 1 EMRK für volljährige Kinder setzt ein bestehendes, personenspezifisch ausgerichtetes Abhängigkeitsverhältnis zur in der Schweiz anwesenheitsberechtigten Bezugsperson voraus; die blosse Betreuungsbedürftigkeit genügt nicht, solange die Pflege durch eine andere Person tatsächlich sichergestellt…
- VGer ZH VB.2024.00264Ein nicht obhutsberechtigter ausländischer Elternteil hat keinen Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG, wenn keine besonders affektive Beziehung zum Kind nachgewiesen werden kann; wiederholte Delinquenz, welche die Kinder verängstigt und den Kontakt dauerhaft unterbrochen hat, schliesst eine solche Beziehung aus. Die…
- VGer BE 100 2021 75Die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegen andauernder, teilweise selbstverschuldeter Sozialhilfeabhängigkeit ist verhältnismässig, wenn keine positive Zukunftsprognose vorliegt und die Rückkehr ins Heimatland zumutbar ist.
- VGer BE 100 2021 85Die Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA ist bei einer Verurteilung zu 36 Monaten Freiheitsstrafe, erheblicher Vorstrafenlast und aktueller Rückfallgefahr auch gegenüber EU-Staatsangehörigen verhältnismässig und mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar.
- AppGer BS VD.2017.208Beim Widerruf einer Niederlassungsbewilligung gestützt auf Art. 63 Abs. 1 lit. b AuG sind die öffentlichen Sicherheitsinteressen im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach Art. 8 Ziff. 2 EMRK und Art. 36 BV gegen die privaten und familiären Interessen des betroffenen Ausländers abzuwägen; trotz zahlreicher Vorstrafen und…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.