Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 8 Abs. 4 Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG

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Entscheide zu Art. 8 Abs. 4 Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG

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  1. VGer ZH VB.2024.0075029.02.2024 · AbgewiesenDie Einbehaltung eines bereits bei der Behörde befindlichen Reisepasses stützt sich auf Art. 64e lit. c AIG und ist verhältnismässig, ohne dass nach Ablauf der Ausreisefrist Fluchtgefahr vorausgesetzt werden muss. Die Massnahme dient als mildestes Mittel zur Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.