Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 8 Abs. 2 RLE

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Entscheide zu Art. 8 Abs. 2 RLE

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  1. BGer 1C_393/202412.03.2025 · AbgewiesenDie Baubewilligungsbehörde prüft nicht die zivilrechtliche Verfügungsbefugnis über das Grundstück, sondern nur die Übereinstimmung des Projekts mit dem öffentlichen Recht. Zivilrechtliche Hindernisse wie fehlende Verfügungsbefugnis sind vor dem Zivilgericht geltend zu machen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.