Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 8 Abs. 2 lit. c WG

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Entscheide zu Art. 8 Abs. 2 lit. c WG

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  1. VGer ZH VB.2023.0018729.02.2024 · RückweisungDie Verweigerung einer waffenrechtlichen Ausnahmebewilligung einzig wegen unterlassener Angabe eines hängigen Übertretungsverfahrens stellt eine Ermessensüberschreitung dar; das unterlassene Anführen eines Bagatellverfahrens begründet keine Selbst- oder Drittgefährdung nach Art. 8 Abs. 2 lit. c WG.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.