Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 8 Abs. 2 BewG

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Entscheide zu Art. 8 Abs. 2 BewG

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  1. VGer ZH VB.2024.0055423.10.2025 · AbgewiesenFür die Qualifikation einer juristischen Person als Immobiliengesellschaft nach Art. 4 Abs. 1 lit. e BewG ist zwingend eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen; eine Beschränkung auf den wertmässigen Anteil bewilligungspflichtiger Grundstücke an den Gesamtaktiven ist unzulässig. Eine nachträgliche Veränderung der…
  2. BRG ZH BRGE I Nr. 0004/201615.01.2016 · GutgeheissenEine vorwiegend geschäftlich-verwaltende Beziehung zu einer Liegenschaft (Schlüsselgewalt, Renovationsbegleitung, Unterhalt) genügt nicht für den Nachweis enger, schutzwürdiger Beziehungen im Sinne von Art. 8 Abs. 2 BewG; der Verzicht auf die Wiederveräusserungsauflage setzt eine persönliche, emotional geprägte Bindung zum Grundstück…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.