Entscheide zu Art. 8 Abs. 2 BewG
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- VGer ZH VB.2024.00554Für die Qualifikation einer juristischen Person als Immobiliengesellschaft nach Art. 4 Abs. 1 lit. e BewG ist zwingend eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen; eine Beschränkung auf den wertmässigen Anteil bewilligungspflichtiger Grundstücke an den Gesamtaktiven ist unzulässig. Eine nachträgliche Veränderung der…
- BRG ZH BRGE I Nr. 0004/2016Eine vorwiegend geschäftlich-verwaltende Beziehung zu einer Liegenschaft (Schlüsselgewalt, Renovationsbegleitung, Unterhalt) genügt nicht für den Nachweis enger, schutzwürdiger Beziehungen im Sinne von Art. 8 Abs. 2 BewG; der Verzicht auf die Wiederveräusserungsauflage setzt eine persönliche, emotional geprägte Bindung zum Grundstück…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.