Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 8 Abs. 1 BZO

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Entscheide zu Art. 8 Abs. 1 BZO

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  1. VGer ZH VB.2021.0007702.12.2021 · AbgewiesenDas Worst-Case-Szenario für adaptive Mobilfunkantennen ist mit Ziff. 63 Anhang 1 NISV vereinbar; beim Umbau einer bestehenden Anlage liegt keine neubauähnliche Umgestaltung vor, wenn der Charakter der Anlage im Wesentlichen erhalten bleibt. Die erweiterte Besitzstandsgarantie ist nicht verletzt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.