Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 79a Abs. 4 StGB

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Entscheide zu Art. 79a Abs. 4 StGB

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  1. VGer ZH VB.2022.0056913.06.2024 · Teilweise gutgeheissenDas Vorhandensein einer Aufenthaltsbewilligung ist nach Art. 79a StGB keine Voraussetzung für den Strafvollzug in Form der gemeinnützigen Arbeit; kantonale und interkantonale Richtlinien (OSK-Richtlinien), die ein Aufenthaltsrecht als zusätzliche Bedingung statuieren, sind bundesrechtswidrig. Personen ohne Aufenthaltsberechtigung sind…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.