Entscheide zu Art. 79a Abs. 1 StGB
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- VGer ZH VB.2022.00569Das Vorhandensein einer Aufenthaltsbewilligung ist nach Art. 79a StGB keine Voraussetzung für den Strafvollzug in Form der gemeinnützigen Arbeit; kantonale und interkantonale Richtlinien (OSK-Richtlinien), die ein Aufenthaltsrecht als zusätzliche Bedingung statuieren, sind bundesrechtswidrig. Personen ohne Aufenthaltsberechtigung sind…
- VGer ZH VB.2023.00469Bei ungünstiger Legalprognose (konkrete und ernste Wiederholungsgefahr) besteht kein Anspruch auf Strafverbüssung in gemeinnütziger Arbeit; die durch die Strafbehörde bereits vorgenommene Verhältnismässigkeitsprüfung öffnet im Vollzugsverfahren keinen Raum für eine erneute Interessenabwägung, auch nicht unter Berufung auf das Kindeswohl.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.