Entscheide zu Art. 79 AIG
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- VGer ZH VB.2026.00363Ein einstweiliger Vollzugsstopp des Bundesverwaltungsgerichts lässt nicht automatisch auf die fehlende Absehbarkeit des Wegweisungsvollzugs schliessen; massgebend ist, ob das Verfahren innert absehbarer Zeit abgeschlossen werden kann. Die Ausschaffungshaft bleibt trotz psychischer Beeinträchtigung und familiärer Interessen des…
- VGer ZH VB.2025.00559Die Durchsetzungshaft nach Art. 78 AIG setzt voraus, dass der Wegweisungsvollzug am persönlichen Verhalten der ausreisepflichtigen Person scheitert; so lange die eritreischen Behörden die Unterzeichnung eines 'letter of regret' noch nicht eingefordert haben und die freiwillige Ausreise nicht faktisch unmöglich ist, erweist sich die Haft…
- VGer ZH VB.2024.00208Die Anordnung der Durchsetzungshaft ist unverhältnismässig, wenn die Haftrichterin die Möglichkeit milderer Massnahmen nicht tatsächlich geprüft und fallbezogen begründet hat, weshalb diese nicht zielführend seien. Allgemeine, für abgewiesene Asylsuchende regelmässig zutreffende Ausführungen genügen den Anforderungen von Art. 78 Abs. 1…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.