Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 79 Abs. 3 StrG

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Entscheide zu Art. 79 Abs. 3 StrG

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  1. VRK SG II/3-2026/322.04.2026 · Teilweise gutgeheissenDer Sondervorteil im Perimeterbeitragsverfahren bestimmt sich nach dem objektiv realisierbaren Vorteil für das Grundstück (verbesserte Zugänglichkeit), unabhängig von der subjektiven Nutzungsabsicht des Eigentümers; verschiedene Nutzungsinteressen desselben Grundstücks dürfen bei der Beitragsbemessung nicht kumulativ berücksichtigt…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.