Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 79 Abs. 1 EG ZGB

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Entscheide zu Art. 79 Abs. 1 EG ZGB

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  1. VGer BE 100 2022 13003.07.2023 · AbgewiesenSehen die Überbauungsvorschriften einer Überbauungsordnung keine unterirdischen Bauteile ausserhalb der Baulinien vor, so ist dies als qualifiziertes Schweigen und nicht als planwidrige Unvollständigkeit zu werten; die subsidiäre Regelung des EG ZGB kommt mangels kommunaler Regelungslücke nicht zur Anwendung (Art. 96a Abs. 3 BauG). Hält…
  2. VGer BE 100 2020 12029.03.2021 · AbgewiesenVorspringende Gebäudeteile im Sinn von Art. 10 BMBV (bzw. Anhang 1 Ziff. 3.4 IVHB) sind allein durch die von der Gemeinde festzulegenden Höchstmasse (Tiefe und Breite) definiert; Nutzungsart und bauliche Geschlossenheit spielen keine Rolle, so dass auch bewohnbare und allseitig geschlossene Räume als solche privilegiert sein können.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.