Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 78 AIG

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Entscheide zu Art. 78 AIG

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  1. VGer ZH VB.2025.0055929.09.2025 · AbgewiesenDie Durchsetzungshaft nach Art. 78 AIG setzt voraus, dass der Wegweisungsvollzug am persönlichen Verhalten der ausreisepflichtigen Person scheitert; so lange die eritreischen Behörden die Unterzeichnung eines 'letter of regret' noch nicht eingefordert haben und die freiwillige Ausreise nicht faktisch unmöglich ist, erweist sich die Haft…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.