Entscheide zu Art. 78 Abs. 2 StrG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VRK SG II/3-2026/3Der Sondervorteil im Perimeterbeitragsverfahren bestimmt sich nach dem objektiv realisierbaren Vorteil für das Grundstück (verbesserte Zugänglichkeit), unabhängig von der subjektiven Nutzungsabsicht des Eigentümers; verschiedene Nutzungsinteressen desselben Grundstücks dürfen bei der Beitragsbemessung nicht kumulativ berücksichtigt…
- VRK SG II/3-2018/1Auch wer nicht Eigentümer eines Grundstücks ist, kann nach Art. 78 Abs. 2 StrG in einen Unterhaltsperimeter für eine Gemeindestrasse 3. Klasse einbezogen werden, sofern ihm durch die Strasse ein wirtschaftlicher Sondervorteil entsteht. Ein Dienstbarkeitsberechtigter, der zur Erfüllung seiner Unterhaltspflicht an einem eingedolten…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.