Entscheide zu Art. 78 Abs. 1 VRG
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- VGer GR R 2024 74Bei Rückweisung durch das Bundesgericht nach Gutheissung der Beschwerde sind die Kosten- und Entschädigungsfolgen der vorangegangenen Verfahren so zu verlegen, wie wenn die Beschwerdeführer bereits vor Verwaltungsgericht obsiegt hätten. Für die Neubeurteilung der Kosten des vorinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens ist die Sache wegen…
- VGer GR R 2018 66Behauptet eine Nachbarschaft, die erstellte Stützmauer weiche von der Baubewilligung ab und erfordere ein nachträgliches Baugesuch, hat sie zu beweisen, dass die Baubewilligung die beanstandete Materialisierung tatsächlich vorgegeben hat. Lässt sich diese Behauptung weder den bewilligten Plänen noch dem Bewilligungstext entnehmen, ist…
- VGer GR R 2017 64Die einzelnen Stockwerkeigentümer einer Stockwerkeigentümergemeinschaft sind nicht zur Beschwerdeerhebung beim Verwaltungsgericht legitimiert, wenn ausschliesslich die StWEG als Körperschaft im vorinstanzlichen Einspracheverfahren als Partei aufgetreten ist und damit der Instanzenzug nicht eingehalten wurde.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.