Entscheide zu Art. 78 Abs. 1 StrG
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- VRK SG II/3-2026/3Der Sondervorteil im Perimeterbeitragsverfahren bestimmt sich nach dem objektiv realisierbaren Vorteil für das Grundstück (verbesserte Zugänglichkeit), unabhängig von der subjektiven Nutzungsabsicht des Eigentümers; verschiedene Nutzungsinteressen desselben Grundstücks dürfen bei der Beitragsbemessung nicht kumulativ berücksichtigt…
- VRK SG II/3-2018/1Auch wer nicht Eigentümer eines Grundstücks ist, kann nach Art. 78 Abs. 2 StrG in einen Unterhaltsperimeter für eine Gemeindestrasse 3. Klasse einbezogen werden, sofern ihm durch die Strasse ein wirtschaftlicher Sondervorteil entsteht. Ein Dienstbarkeitsberechtigter, der zur Erfüllung seiner Unterhaltspflicht an einem eingedolten…
- VGer SG B 2015/268Der Ausbau einer bestehenden Kiesstrasse zu einer entwässerten, asphaltierten Gemeindestrasse dritter Klasse begründet auch dann einen wirtschaftlichen Sondervorteil im Sinne von Art. 78 Abs. 1 StrG für die angrenzenden Grundstücke, wenn diese bereits über eine hinreichende Erschliessung verfügten. Die Perimeterbeitragspflicht der…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.