Entscheide zu Art. 78 Abs. 1 BauG
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- VGer SG B 2023/194Die nachträgliche Verlängerung eines Vordaches ist als bewilligungspflichtige Hauptbaute zu qualifizieren, die bei Nichteinhaltung der Grenzabstände nicht nachträglich bewilligt werden kann. Eine Ausnahmebewilligung scheitert am Fehlen besonderer Verhältnisse, und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.
- VGer SG B 2019/219Bauliche Massnahmen ausserhalb der Bauzone, die statisch wichtige Elemente eines Gebäudes ersetzen, sind auch bei Einhaltung des Volumens baubewilligungspflichtig. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24e RPG scheidet aus, wenn die Bausubstanz nicht mehr in ihrer Ursprungssubstanz erhalten ist und die hobbymässige Tierhaltung nicht durch…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.