Entscheide zu Art. 78 Abs. 1 aBauG
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- VGer BE 100 2023 177Eine Strasse, die mehrere freistehende Häuser mit separaten Baubewilligungen und verschiedenen Bauherrschaften erschliesst, ist keine blosse Hauszufahrt, sondern eine Detailerschliessungsanlage, die nach Art. 78 Abs. 1 aBauG unentgeltlich an die Gemeinde übergeht. Die Frage, ob die Anlage die für diesen Übergang erforderliche…
- VGer BE 100 2018 308Eine vor 1971 erstellte, privat gebliebene Hauszufahrt untersteht auch dann nicht den öffentlich-rechtlichen Strassenabstandsvorschriften, wenn nachträglich weitere Grundstücke angeschlossen werden und sie faktisch die Funktion einer Detailerschliessungsanlage erhält, solange weder ein gesetzlicher Eigentumsübergang (Art. 78 Abs. 1…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.