Entscheide zu Art. 77f VZAE
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- VGer ZH VB.2024.00274Die Rückstufung einer altrechtlich erteilten Niederlassungsbewilligung wegen langjähriger Sozialhilfeabhängigkeit setzt ein unter dem neuen Recht aktualisiertes, hinreichend gewichtiges Integrationsdefizit voraus; eine zumutbare Teilerwerbsfähigkeit schliesst das migrationsrechtliche Verschulden an mangelnder wirtschaftlicher…
- VGer ZH VB.2024.00480Eine nacheheliche Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung setzt nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG das Erfüllen der Integrationskriterien gemäss Art. 58a AIG voraus; langjährige Sozialhilfeabhängigkeit schliesst die ausreichende Teilnahme am Wirtschaftsleben aus. Auch der Schutz des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK vermag das erhebliche…
- VGer ZH VB.2024.00283Einer vorläufig aufgenommenen Person, die sich seit mehr als zehn Jahren ordnungsgemäss in der Schweiz aufhält, ist eine Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG zu erteilen, wenn altersbedingte Einschränkungen die Integrationsdefizite erklären und eine Rückkehr dauerhaft unzumutbar erscheint. Integrationsdefizite des…
- VGer ZH VB.2024.00404Auch vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer, die erst im fortgeschrittenen Alter in die Schweiz einreisen, müssen sich aktiv um sprachliche und soziale Integration bemühen; ungenügende Integrationsbemühungen können die Verweigerung einer Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG rechtfertigen, selbst nach über…
- VGer ZH VB.2023.00313Keine wiedererwägungsweise Umwandlung einer vorläufigen Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung, wenn seit der letzten rechtskräftigen Beurteilung keine entscheidrelevanten neuen Tatsachen oder Rechtsänderungen vorliegen. Sprachliche und wirtschaftliche Integrationsdefizite rechtfertigen die Bewilligungsverweigerung auch nach Erreichen…
- VGer ZH VB.2023.00680Auch nach Erreichen des Pensionsalters kann bei vorläufig aufgenommenen Personen das vor der Pensionierung unzureichend ausgeschöpfte Erwerbspotenzial negativ berücksichtigt werden; die Umwandlung einer vorläufigen Aufnahme in eine Härtefallbewilligung setzt eine nachweisbare Integrationsleistung voraus (Art. 84 Abs. 5 i.V.m. Art. 30…
- VGer AG WBE.2021.89Die Rückstufung einer niederlassungsberechtigten ausländischen Person (Art. 63 Abs. 2 AIG) ist eine eigenständige migrationsrechtliche Massnahme und nicht als mildere Massnahme zum Widerruf mit Wegweisung zu verstehen; massgebend für das öffentliche Interesse ist das desintegrierte Verhalten nach dem 1. Januar 2019.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.