Bestimmung · 4 Entscheide

Art. 77e Abs. 1 VZAE

4 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
4
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 77e Abs. 1 VZAE

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  1. VGer ZH VB.2024.0045118.12.2024 · Teilweise gutgeheissenDie vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach Art. 34 Abs. 4 AIG setzt neurechtlich nur noch in sprachlicher Hinsicht erhöhte Anforderungen gegenüber der ordentlichen Erteilung voraus; die Verweigerung wegen früherer Sozialhilfeabhängigkeit oder länger zurückliegender, nicht besonders schwerwiegender Straftaten erfordert…
  2. VGer ZH VB.2024.0043006.11.2024 · AbgewiesenDie Erteilung der Niederlassungsbewilligung setzt gemäss Art. 58a Abs. 1 lit. d AIG i.V.m. Art. 77e Abs. 1 VZAE voraus, dass die ausländische Person die Lebenshaltungskosten durch eigenes Einkommen oder Vermögen zu decken vermag; ein Beschäftigungsgrad von rund 50 % mit einem Nettoeinkommen deutlich unterhalb des sozialhilferechtlichen…
  3. VGer ZH VB.2024.0030316.10.2024 · GutgeheissenVorläufig aufgenommene Personen, die ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten können und über eine ausgeprägte soziale und sprachliche Integration verfügen, erfüllen die Voraussetzungen für eine Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG; die Beurteilung der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit hat anhand der…
  4. VGer AG WBE.2021.8917.11.2022 · AbgewiesenDie Rückstufung einer niederlassungsberechtigten ausländischen Person (Art. 63 Abs. 2 AIG) ist eine eigenständige migrationsrechtliche Massnahme und nicht als mildere Massnahme zum Widerruf mit Wegweisung zu verstehen; massgebend für das öffentliche Interesse ist das desintegrierte Verhalten nach dem 1. Januar 2019.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.