Entscheide zu Art. 77a VZAE
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- VGer ZH VB.2024.00274Die Rückstufung einer altrechtlich erteilten Niederlassungsbewilligung wegen langjähriger Sozialhilfeabhängigkeit setzt ein unter dem neuen Recht aktualisiertes, hinreichend gewichtiges Integrationsdefizit voraus; eine zumutbare Teilerwerbsfähigkeit schliesst das migrationsrechtliche Verschulden an mangelnder wirtschaftlicher…
- VGer BE 100 2021 281Der Widerruf einer Niederlassungsbewilligung wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft nach Art. 63 Abs. 1 Bst. b AIG ist verhältnismässig, wenn die Verschuldung trotz langjährigen Aufenthalts qualifiziert vorwerfbar ist, die beruflich-wirtschaftliche Integration misslungen ist und keine besonderen familiären Abhängigkeitsverhältnisse…
- VGer AG WBE.2020.341Die Rückstufung einer Niederlassungsbewilligung gemäss Art. 63 Abs. 2 AIG ist keine mildere Alternativmassnahme zum Widerruf mit Wegweisung, sondern eine eigenständige migrationsrechtliche Massnahme; bei langjähriger Nichtteilnahme am Wirtschaftsleben und erheblicher Sozialhilfeabhängigkeit erweist sich die Rückstufung als begründet und…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.