Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 77a Abs. 1 VZAE

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Entscheide zu Art. 77a Abs. 1 VZAE

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  1. VGer ZH VB.2024.0016610.04.2025 · GutgeheissenEin deutlich verspätetes Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ist zuzulassen, wenn die Verspätung auf vertretbaren Gründen beruht; die Nichtverlängerung erweist sich als unverhältnismässig, wenn der Wegweisungsvollzug unzumutbar ist und das private Interesse an einem Verbleib das öffentliche Wegweisungsinteresse überwiegt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.