Entscheide zu Art. 77 VZAE
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- VGer ZH VB.2024.00511Nach Scheitern der ehelichen Gemeinschaft mit einem EU-Bürger, der lediglich über eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (keine Niederlassungsbewilligung) verfügte, richtet sich ein nacheheliches Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Ehegattin nicht nach Art. 50 AIG, sondern allein nach Art. 77 VZAE; ein nachehelicher Härtefall setzt…
- VGer ZH VB.2023.00708Eine ausländische Person kann sich für einen nachehelichen Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG nicht auf psychische eheliche Gewalt berufen, wenn sie die behauptete systematische Oppression weder hinreichend substanziiert schildert noch mit geeigneten Beweismitteln belegt. Ohne rechtsgenüglichen Nachweis entfällt auch der…
- AppGer BS VD.2018.205Die Nichtverlängerung einer ausländerrechtlichen Aufenthaltsbewilligung nach aufgelöster Ehe verletzt Art. 8 EMRK nicht, wenn das öffentliche Interesse an der Wegweisung — insbesondere aufgrund schwerer Straftaten, mangelnder Integration und erheblicher Verschuldung — das private Interesse an der Beziehung zum in der Schweiz lebenden…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.