Entscheide zu Art. 77 Abs. 1 VZAE
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- VGer ZH VB.2024.00376Ein vor dem Erlöschen der Aufenthaltsbewilligung in ehelicher Gemeinschaft verbrachter Voraufenthalt in der Schweiz ist nicht an die Dreijahresfrist nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG bzw. Art. 77 Abs. 1 lit. a VZAE anzurechnen, wenn das Aufenthaltsrecht zwischenzeitlich erloschen war. Richtet sich der nacheheliche Aufenthalt nach Art. 44…
- VGer ZH VB.2024.00229Wer durch planmässiges Verschweigen wesentlicher Tatsachen an der Erschleichung einer Aufenthaltsbewilligung für den Ehemann mitgewirkt hat, kann sich nicht auf den Schutz bei häuslicher Gewalt (Art. 50 AIG, Art. 77 VZAE) berufen, da das Fehlen der eigenen Bewilligung nicht auf eine behördliche Verzögerung, sondern auf das eigene…
- VGer ZH VB.2023.00330Die Nichtverlängerung einer im Rahmen des Familiennachzugs erteilten Aufenthaltsbewilligung nach weniger als drei Jahren Ehedauer ist rechtmässig, wenn weder eheliche Gewalt von erheblicher Intensität noch eine stark gefährdete soziale Wiedereingliederung im Herkunftsland glaubhaft gemacht werden. Allgemein gehaltene Behauptungen…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.