Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 76 Abs. 6 TSchV

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Entscheide zu Art. 76 Abs. 6 TSchV

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  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0047/201805.04.2018 · AbgewiesenEine gewerbliche Tierpension (Hundepension) mit 20 Hunden und 14 Katzen ist auch in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung (WG3) nicht zonenkonform, da sie nach funktionaler Betrachtung die Störungsintensität eines in einer Wohnzone unzulässigen Gewerbebetriebs aufweist und das Ruhebedürfnis der Wohnbevölkerung dauerhaft beeinträchtigt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.