Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 76 Abs. 4 BV

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 76 Abs. 4 BV

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  1. KGer LU 7H 20 4801.02.2021 · AbgewiesenArt. 5 Abs. 1 BSG begründet keine Kostenbeteiligungspflicht des Uferkantons gegenüber einem konzessionierten Schifffahrtsunternehmen, das Ausbaggerungsarbeiten im Bereich seiner Sondernutzungskonzession vorgenommen hat; Unterhaltsmassnahmen an konzessionierten Anlagen obliegen der Konzessionärin auf eigene Kosten.
  2. VGer SG B 2019/22827.02.2020 · Teilweise gutgeheissenDie Dauer einer Sondernutzungsbewilligung für einen Bootshafen auf öffentlichem Gewässer ist als vertragliches Element zwischen den Parteien auszuhandeln; eine einseitige Festsetzung durch die Behörde ohne Vertragsverhandlungen ist unzulässig. Die frei schiffbare Seefläche ist kein massgebliches Kriterium für die Bemessung der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.